Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.06.2015 - I-32 SA 19/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15766
OLG Hamm, 02.06.2015 - I-32 SA 19/15 (https://dejure.org/2015,15766)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.2015 - I-32 SA 19/15 (https://dejure.org/2015,15766)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - I-32 SA 19/15 (https://dejure.org/2015,15766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,15766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gerichtsstandbestimmung, willkürlich, Verweisung, ausschließlicher Gerichtsstand, Gerichtsstandvereinbarung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gerichtsstandbestimmung, willkürlich, Verweisung, ausschließlicher Gerichtsstand, Gerichtsstandvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer formularmäßigen Gerichtsstandsvereinbarung; Bindungswirkung der Verweisung an den in den AGB vereinbarten Gerichtsstand bei Klageerhebung im allgemeinen Gerichtsstand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 36 Abs. 1 Nr. 6, 281 ZPO
    Auslegung einer formularmäßigen Gerichtsstandsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 10.02.2012 - 32 Sa 3/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, Wahlrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung nach der Interessenlage der Parteien im Regelfall dahin, dass der Verwender eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Prozesse gegen den anderen Vertragspartner, wie es die vorliegende Klage ist, bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGH, VIII ZR 118/71, Z 59, 116, 119 [juris Rn. 13]; OLG Bamberg, 1 U 302/87, NJW 1989, 1288; Senat, 32 SA 3/12, BeckRS 2012, 06492).

    Wenn ein als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht sich darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt und / oder eine nach § 35 ZPO bindende Gerichtsstandswahl des Klägers nicht berücksichtigt, liegt nahe, dass das Gericht sich über maßgebliche Rechtsfragen evident hinweggesetzt hat (Senat, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; 32 SA 3/12, BeckRS 2012, 06492).

    Soweit ein Gericht (abweichend von der herrschenden Meinung) die Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands annehmen will, ist erforderlich, dass das Gericht dies erkennbar nach einem Abwägungs- und Entscheidungsprozess tut (Senat, 32 SA 32 SA 3/12, BeckRS 2012, 06492).

  • OLG Hamm, 13.12.2013 - 32 Sa 84/13

    Bindungswirkung einer Verweisung durch ein zuständiges Gericht

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15
    Eine Ausnahme gilt jedoch aus rechtsstaatlichen Gründen, wenn die Verweisung willkürlich, nämlich offenbar gesetzeswidrig oder offensichtlich unrichtig oder unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen ist (st. Rspr., z.B. BGH, X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810; Senat, Beschluss vom 13.12.2013, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; vergleiche Vollkommer in: Zöller, § 36 ZPO, Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).

    Wenn ein als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht sich darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt und / oder eine nach § 35 ZPO bindende Gerichtsstandswahl des Klägers nicht berücksichtigt, liegt nahe, dass das Gericht sich über maßgebliche Rechtsfragen evident hinweggesetzt hat (Senat, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; 32 SA 3/12, BeckRS 2012, 06492).

  • BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93

    Bindende Verweisung im streitigen Verfahren nach fehlerhafter Gerichtsbezeichnung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15
    Eine Ausnahme gilt jedoch aus rechtsstaatlichen Gründen, wenn die Verweisung willkürlich, nämlich offenbar gesetzeswidrig oder offensichtlich unrichtig oder unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen ist (st. Rspr., z.B. BGH, X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810; Senat, Beschluss vom 13.12.2013, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; vergleiche Vollkommer in: Zöller, § 36 ZPO, Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).

    Eine - nach Anhörung des Gegners - erfolgte Verweisung ist in Anwendung dieser Grundsätze nicht willkürlich, wenn das verweisende Gericht in möglicher Auslegung des dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Vertrags annehmen konnte, dass eine ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist, an das verwiesen worden ist (BGH, X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810, 2811; BGH, X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309, 1310).

  • OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15
    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339f.; BGH, X 217/02, NJW 2002, 3634, 3635; Senat, 32 SA 46/13, BeckRS 2013, 16076).
  • OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87

    Örtliche und internationale Zuständigkeit eines deutschen und schweizer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung nach der Interessenlage der Parteien im Regelfall dahin, dass der Verwender eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Prozesse gegen den anderen Vertragspartner, wie es die vorliegende Klage ist, bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGH, VIII ZR 118/71, Z 59, 116, 119 [juris Rn. 13]; OLG Bamberg, 1 U 302/87, NJW 1989, 1288; Senat, 32 SA 3/12, BeckRS 2012, 06492).
  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71

    Vollstreckbarerklärung französischer Urteile

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung nach der Interessenlage der Parteien im Regelfall dahin, dass der Verwender eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Prozesse gegen den anderen Vertragspartner, wie es die vorliegende Klage ist, bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGH, VIII ZR 118/71, Z 59, 116, 119 [juris Rn. 13]; OLG Bamberg, 1 U 302/87, NJW 1989, 1288; Senat, 32 SA 3/12, BeckRS 2012, 06492).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15
    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339f.; BGH, X 217/02, NJW 2002, 3634, 3635; Senat, 32 SA 46/13, BeckRS 2013, 16076).
  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15
    Eine - nach Anhörung des Gegners - erfolgte Verweisung ist in Anwendung dieser Grundsätze nicht willkürlich, wenn das verweisende Gericht in möglicher Auslegung des dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Vertrags annehmen konnte, dass eine ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist, an das verwiesen worden ist (BGH, X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810, 2811; BGH, X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309, 1310).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15
    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339f.; BGH, X 217/02, NJW 2002, 3634, 3635; Senat, 32 SA 46/13, BeckRS 2013, 16076).
  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 32 Sa 51/15

    Vereinbarten Geltung der VOB/B in Verhältnis von privaten Auftraggebern und

    Dann ist allerdings, um einer missbräuchlichen Anwendung von Verfahrensvorschriften entgegenzutreten regelmäßig erforderlich, dass sich das Gericht erkennbar nach einem Abwägungs- und Entscheidungsprozess bewusst der Mindermeinung angeschlossen und sich über maßgebliche Rechtsfragen nicht evident hinweggesetzt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2011 - 1 AR 47/11, BeckRS 2011, 23530; Senat, Beschluss vom 02.06.2015 - 32 SA 19/15, BeckRS 2015, 11593 [beck-online]; Beschluss vom 13.12.2013 - 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517 [beck-online].
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 32 SA 4/17

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; Gerichtsstandvereinbarung; ausschließlicher

    Möchte ein Gericht solchen Klauseln einen ausschließlichen Gerichtsstand auch für Klagen des Verwenders gegen seinen Vertragspartner entnehmen, verlangt der Senat eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Wortlaut (vgl. nur OLG Hamm, Beschl. v. 02.06.2015 - 32 Sa 19/15 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17

    Gerichtsstandbestimmung; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand

    Bei einer solchen schlichten Gerichtsstandsklausel geht die Interessenlage der Parteien im Regelfall dahin, dass der Verwender eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während für Prozesse gegen den anderen Vertragspartner die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl eröffnet bleiben soll (vgl. nur Senat, Beschl. v. 02.06.2015 - 32 Sa 19/15 - zitiert nach juris, dort Tz. 19 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 105/22

    Bestimmung des Gerichtsstands bei Gerichtsstandsvereinbarung in Allgemeinen

    Dass ein solches Verständnis möglich wäre, weil es im Interesse der Verwenderin liegen kann, nur an ihrem Gerichtsstand verklagt zu werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 2018, 14 SV 3/18, juris Rn. 1, 10; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris Rn. 10; Beschluss vom 2. Juni 2015, 32 SA 19/15, juris Rn. 3, 19; OLG Schleswig, Beschluss vom 2. Juni 2006, 2 W 80/06, NJW 2006, 3360 [juris Rn. 1, 7] zum "mutmaßlichen" Willen der Parteien), reicht nicht, wenn - wie hier - ein dahingehender Zweck aus der Klausel trotz ihrer differenzierten Regelungen nicht hervortritt.
  • BayObLG, 31.08.2023 - 102 AR 167/23

    Kein Zuständigkeitswechsel bei Klageerhebung vor zuständigem Gericht infolge

    Die fehlerfrei zugunsten des Amtsgerichts Hersbruck getroffene Wahl ist für den Kläger bindend und unwiderruflich (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 51; Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 18/20, juris Rn. 18; OLG München, Beschl. v. 11. März 2020, 34 AR 235/19, juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 2015, 32 SA 19/15, juris Rn. 21; Schultzky in Zöller, ZPO, § 35 Rn. 2 f.; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 44. Aufl. 2023, § 35 Rn. 2).
  • BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 67/22

    Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung als ausschließlich

    Zwar wird vertreten, der mutmaßliche Wille des Verwenders gehe dahin, für Passivprozesse eine ausschließliche Zuständigkeit zu bestimmen, sich aber für Aktivprozesse das Wahlrecht nach § 35 ZPO offen zu halten, sodass eine Klausel dergestalt auszulegen sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 2015, I-32 SA 19/15, juris Rn. 19; kritisch mit weiteren Rspr.-Nachweisen: Rodi in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, Anh zu §§ 305-310 Rn. M 58a).
  • OLG Hamm, 17.06.2016 - 32 Sa 31/16

    Gerichtsstandbestimmung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verweisungsbeschluss;

    Deshalb ist eine Verweisung nicht willkürlich, wenn das verweisende Gericht in möglicher Auslegung des dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Vertrags annehmen konnte, dass eine ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist, an das verwiesen worden ist (BGH, a.a.O., NJW 1993, 2810, 2811; Senat, Beschluss vom 02.06.2015 - 32 SA 19/15, BeckRS 2015, 11593, beck-online) oder wenn beide Parteien sich auf die Gerichtsstandsvereinbarung im Vertrag berufen und deshalb die Verweisung beantragt oder ihr zugestimmt haben (BGH, Beschluss vom 27.5. 2008 - X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309, 1310).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht